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Die elektronische Gesundheitskarte – Made in Germany PDF E-Mail

Die elektronische Gesundheitskarte
– Made in Germany


Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector, BITKOM


Ab 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt werden und die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist derzeit das wichtigste Projekt für die Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Karte senkt die Kosten bei der Ausstellung und Abrechnung von Rezepten, verringert die Gefahr von Falschbehandlungen und verhindert den Missbrauch von Versichertenkarten. Neben rund 80 Millionen Versicherten müssen 350.000 Ärzte, 22.000 Apotheker, 2.200 Krankenhäuser und 300 Krankenkassen in dem neuen System vernetzt werden.

Die Einführung der Karte und des elektronischen Rezepts als Anwendung ist aber nur der erste Schritt hin zu einer tief greifenden Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Der zweite Schritt wird die Einführung der freiwilligen elektronischen Patientenakte sein. Die Patientenakte ermöglicht die Speicherung von Röntgenbildern, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunde, Arztbriefen. Was heute noch häufig durch den Versicherten selbst mühsam zusammengetragen werden muss, soll in einigen Jahren in der elektronischen Patientenakte gebündelt werden und damit die Qualität der Behandlung entscheidend verbessern. Mit den verschiedenen Ausbaustufen einer elektronischen Patientenakte (EPA)besteht in der Zukunft die Möglichkeit, behandlungsrelevante Daten – von der Medikation bis hin zu diagnostischen Bilddaten - über die elektronische Gesundheitskarte gezielt und mit Einwilligung des Versicherten abrufen zu können.

Mit ihr wird eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnologie eingeführt. 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken und rund 270 gesetzliche sowie eine Vielzahl privater Krankenkassen können künftig vernetzt und deshalb besser abgestimmt zusammenarbeiten. Für die 80 Millionen Versicherten verbessert sich dadurch vor allem die Behandlungsqualität. Denn die neue elektronische Gesundheitskarte unterscheidet sich nicht nur äußerlich von der Krankenversichertenkarte durch ein Lichtbild des Inhabers. Neben administrativen Daten werden auf Wunsch der Versicherten auch Gesundheitsdaten verfügbar gemacht. Zugleich wird die Umsetzung bestehender Rechte der Patientinnen und Patienten, die eigenen Gesundheitsdaten lesen zu können, mit der Gesundheitskarte erleichtert.

Die elektronische Gesundheitskarte wird als elektronischer Schlüssel und Werkzeug für weitere Anwendungen alle Beteiligten des Gesundheitswesens verbinden. Rein äußerlich wird sich die Gesundheitskarte von der bisherigen Krankenversicherungskarte vor allem durch ein integriertes Passbild unterscheiden, das vor dem Missbrauch der Karte schützt. Die Gesundheitskarte wird in zwei grundsätzliche Funktionen unterteilt:einen für alle Versicherten verpflichtenden administrativen und einen freiwilligen medizinischen Teil. Der administrative Teil enthält wie die bisherige Versicherungskarte Daten zur Person und der Krankenversicherung sowie das elektronische Rezept und Informationen zum Zuzahlungsstatus. Auf der Rückseite wird entsprechend den europäischen Vorgaben die Berechtigung zur Behandlung im europäischen Ausland (E 111) enthalten sein. Der freiwillige medizinische Teil kann nach und nach gesundheitsrelevante Informationen wie Medikamentenunverträglichkeiten oder Allergien, chronische Leiden, Notfalldaten wie etwa Blutgruppe, Daten einer Patientenakte, eines Arztbriefes oder vom Versicherten selbst zur Verfügung gestellte Daten aufnehmen.

Durch die zusätzlichen Informationen wird eine deutliche Steigerung der Versorgungsqualität erreicht. Wie lebensgefährlich ein mangelhafter Abgleich von Medikamenten sein kann, hat im Jahr 2001 der „Lipobay-Skandal“ vor Augen geführt. Dieser Medikamentenabgleich kann mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte sicher und zuverlässig durchgeführt werden. Auch belastende und risikoträchtige Mehrfachuntersuchungen sowie Fehl-, Unter- oder Überversorgung lassen sich durch die elektronische Verarbeitung von Rezepten, Arztbriefen und bildgebenden Verfahren verringern. Ebenso wichtig ist aber, dass durch den künftig möglichen Zugriff auf alte Bilder oder Untersuchungsergebnisse eine nachhaltige Verbesserung der ärztlichen Diagnose möglich wird. Die elektronische Gesundheitskarte stärkt durch die lückenlose Dokumentation der Behandlung nachhaltig die Patientenautonomie. Mangelhafte und fehlerhafte Informationen über die medizinische Behandlung dienen nur den schwarzen Schafen, um leicht zu unverdientem Geld zu kommen.

Mit der Gesundheitskarte lassen sich unter Umständen auch Lücken in der Versorgung mit Spenderorganen schließen, denn auf Karte kann etwa auch automatisch gespeichert werden, ob deren Besit- zer Organspender ist. 2004 spendeten in Deutschland 1.081 Menschen Organe, 59 weniger als im Jahr zuvor. Demgegenüber standen rund 12.000 Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warteten. ...

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Titel:
Die elektronische Gesundheitskarte – Made in Germany
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2007
Kontakt/Autor(en):Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector, BITKOM
Seitenzahl:
2,5
Sonstiges:

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