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Pragmatischer Ansatz zur gesetzeskonformen Durchführung teleradiologischer Konsultationen PDF E-Mail

Pragmatischer Ansatz zur gesetzeskonformen Durchführung teleradiologischer Konsultationen mittels DICOM-E-Mail unter Berücksichtigung des §3 der RöV

R. Bartolles, M. Hoffmann, INOVIT Radiology Software GmbH Ismaning


Die integrierte Versorgung gewinnt im deutschen Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Nachdem der Gesetzgeber die nötigen Grundlagen für die Vernetzung der verschiedenen Sektoren (z.B. Hausärzte, Fachärzte oder Krankenhäuser) geschaffen hat, sind nun die Leistungserbringer gefordert, ihre Informationsinfrastruktur an diese neue Aufgabe anzupassen.

Bei der Realisierung Standort übergreifender Informations- und Kommunikationsnetzwerke gewinnt insbesondere die Teleradiologie zunehmend an Bedeutung. Obwohl das Konzept für einen digitalen Bildaustausch zwischen verschiedenen Kliniken und Praxen nicht neu ist, hat sich die Teleradiologie noch nicht als überall verfügbares Routineverfahren im medizinischen Alltag etablieren können. Die zur Durchführung teleradiologischer Konsultationen erforderliche EDV-Infrastruktur galt bisher aufgrund der dafür benötigten Spezialsoftware sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb als teuer.

Einen neuen Ansatz hierfür bietet die DICOM-E-Mail. Das 2002 verabschiedete Supplement 54 des DICOM-Standards [1] beschreibt, wie DICOM-Bilddaten als S/MIME-Attachment [2] einer E-Mail beigefügt werden können. Zusammen mit einer Verschlüsselung z. B. nach dem S/MIME-Verfahren stellt diese ein kostengünstiges und sicheres Verfahren zum Bild- und Informationsaustausch dar, das mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Mitteln problemlos umgesetzt werden kann.

Die DICOM-E-Mail erlaubt somit zum einen die Durchführung von Telekonsultationen in allen durch die Röntgenverordnung (RöV) defi nierten Anwendungsgebieten, z. B. im Rahmen der Notfallversorgung, oder im Wochenend- und Bereitschaftsdienst, und zum anderen auch das Einbeziehen von Zuweisern in den Routineworkflow einer radiologischen Fachabteilung. Damit sind die Möglichkeiten der DICOM-E-Mail jedoch noch nicht erschöpft.

Bisherige Konzepte zum telemedizinischen Datenaustausch waren lediglich auf die Bildkommunikation zwischen den Partnern fokussiert. Der eigentliche Bilddatentransfer ist jedoch nur ein Teilaspekt im Gesamtkontext einer teleradiologischen Konsultation. Diese beginnt gemäß § 3 RöV nämlich bereits bei der Indikationsstellung durch einen externen, fachkundigen Teleradiologen [3]. Die Bereitstellung der hierfür erforderlichen medizinischen Informationen durch den Anforderer ist ein der eigentlichen Untersuchung vorausgehender wichtiger Schritt. Sowohl die Übermittlung der Vorinformationen, als auch Rückübermittlung der Untersuchungsfreigabe durch den Teleradiologen muss über einen sicheren, aus juristischer Sicht einwandfreien Kommunikationsweg erfolgen.

Die Mitbenutzung der für die DICOM-E-Mail zu schaffenden Kommunikationsinfrastruktur stellt eine preisgünstige und leicht zu implementierende Möglichkeit dar, diese Anforderungen umzusetzen. Durch die S/MIME-Verschlüsselung lassen sich sowohl Sender als auch Empfänger von Patienten- und Bilddaten eindeutig identifizieren. Darüber hinaus verhindert sie zuverlässig den unbefugten Zugriff durch Dritte. Die Anforderungen an den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht werden dadurch erfüllt.


Prüfung der rechtfertigenden Indikation in der Teleradiologie

Bisherige Konzepte zur Realisierung einer telemedizinischen Kommunikationsinfrastruktur beschränken sich in den meisten Fällen auf den reinen Bildversand zwischen dem Erzeuger der Bilddaten und dem befundenden Teleradiologen. §3 RöV [3] sieht jedoch vor, dass der Teleradiologe nicht nur den Befund erhebt, sondern bereits die Indikation zur Untersuchung stellt. Hierfür benötigt er Informationen zum Patienten (z. B. Anamnese, Fragestellung, Voraufnahmen, Vorbefunde, Labordaten etc.). Dieser Forderung wird bisher nur unzureichend Rechnung getragen. Meist erfolgt der Informationsaustausch lediglich per Telefon. Die Revisionssicherheit ist nicht gegeben, und sowohl der Untersuchungsanforderer, als auch der Teleradiologe bewegen sich aus juristischer Sicht in einer Grauzone. Um diese für alle Beteiligten unbefriedigende Situation zu verbessern, wird sowohl für die digitale Anforderung einer radiologischen Maßnahme, als auch für die damit verbundene Bildübertragung ein sicherheitstechnisches Konzept benötigt, das einer juristischen Überprüfung standhält. ...

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Titel:
Pragmatischer Ansatz zur gesetzeskonformen Durchführung teleradiologischer Konsultationen mittels DICOM-E-Mail unter Berücksichtigung des §3 der RöV
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2006
Kontakt/Autor(en):R. Bartolles, M. Hoffmann, INOVIT Radiology Software GmbH Ismaning
Seitenzahl:
3
Sonstiges:

1 Abb.

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