Die elektronische Gesundheitskarte aus Sicht der Apotheker
Katja Förster, ABDA-Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH TMG
1 Die Apothekerschaft liefert wichtige Impulse für die telematische Entwicklung
Die Notwendigkeit telematischer Anwendungen haben die Angehörigen der Heilberufe schon frühzeitig erkannt. Seit Mitte der 90er Jahre haben Ärzte und Apotheker gemeinsam Telematikmodule und wichtige Komponenten entwickelt.
Den Anfang stellten Notfallausweis und Arzneimitteldokumentation dar, gemeinsam mit der Spezifikation zur Beschreibung des elektronischen Heilberufsausweises, die die Apotheker gemeinsam mit Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung erarbeiteten. Design und Realisierung des Heilberufsausweises stellen einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum elektronischen Rezept dar. Auch das Konzept der verteilten sicheren Arbeitsplätze (VerSA), das den prozessorientierten Einsatz von Telematik in den Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht, wurde durch die Apothekerschaft entwickelt. Letztlich hat der Deutsche Apothekerverband in Zusammenarbeit mit der IT-Industrie den ersten Konnektor bis zur Marktreife entwickelt und auch die jetzt in der Lösungsarchitektur der Selbstverwaltung vereinbarte technische Lösung zur Übermittlung des eRezeptes hatte ihren Ursprung im „Think Tank“ der Apothekerschaft.
2 Telematik braucht die Akzeptanz der Patienten
Telematische Anwendungen bedingen hohe Investitionen. Dies trifft auch auf die Einführung telematischer Prozesse im Gesundheitswesen zu. Damit diese hohen Investitionen sich auszahlen, ist der Einsatz möglichst vieler telematischer Komponenten wünschenswert.
Das elektronische Rezept (eRezept) stellt nur einen Bruchteil vielfältiger Einsatzmöglichkeiten der Telematik im Gesundheitswesen dar. Es ist zwar, neben der europäischen Krankenversichertenkarte, der einzige für alle Versicherten verpfl ichtende Bestandteil der Telematik. Daneben existieren aber weitere Anwendungen, wie Arzneimitteldokumentation, Notfallausweis oder elektronische Patientenakte, die an die Entwicklung des eRezeptes anschließen. Diese sind für die Versicherten freiwillig, d.h. die Patienten können frei wählen, ob sie die Vorteile, die sich aus dem Einsatz dieser Anwendungen für ihre persönliche Situation ergeben, nutzen wollen.
Die Arzneimitteldokumentation hilft Ärzten und Apothekern, Arzneimittelzwischenfälle ihrer Patienten zu vermeiden. Nicht nur die Lipobay-Zwischenfälle in 2002 zeigen deren Relevanz. Internationale Studien belegen, dass die Hälfte aller Krankenhauseinweisungen, die auf Arzneimittel zurück zu führen sind, vermeidbar gewesen wären. Ähnlich unverzichtbar ist der Notfallausweis, der alle im Notfall relevanten Gesundheitsdaten des Patienten enthält und somit hilft, in kritischen Situationen wertvolle Zeit zu sparen.
Als Risiko dürften die meisten Versicherten die Datensicherheit der freiwilligen Anwendungen sehen. Daher haben alle Beteiligten – und insbesondere die Angehörigen der Heilberufe – darauf geachtet, Speicherung und Transport von Daten so sicher als möglich auszugestalten. Diverse Sicherheitselemente wie notwendige Authentifizierung aller Beteiligten, die Verwendung asymmetrischer Schlüssel zur Ver- und Entschlüsselung von Daten und eigene „Gesundheitsfächer“, auf die nur die Versicherten zugreifen können, gewährleisten maximale Sicherheitsstandards.
Es bleibt festzuhalten, dass die freiwilligen Anwendungen ebenso sicher ausgestaltet werden wie die verpfl ichtende Anwendung eRezept. Sie bringen für die Gesundheitsversorgung der Versicherten jedoch beachtliche Vorteile.
3 Telematik lohnt sich für Patienten, Ärzte und Apotheker und Krankenkassen
Nicht nur für die Gesundheitsversorgung bringt Telematik Verbesserungen. Die Technik hilft auch, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Eine gemeinsam vom VdAK und der ABDA in Auftrag gegebene Studie kam 2001 zu dem Schluss, dass sich allein durch die Anwendung der Arzneimitteldokumentation Einsparungen i.H.v. rund 100 Mio. Euro/ Jahr ergeben. Diese resultieren aus der Vermeidung von Doppelverordnungen, Kontraindikationen oder Zwischenfällen.
Insgesamt sind Kosten und Nutzen der Telematik ungleich verteilt. Die meisten finanziellen Vorteile fallen für die Kostenträger an; Die Leistungserbringer hingegen tragen einen Großteil der Kosten. Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben sich daher darauf verständigt, die Telematik bedingten Kosten der Leistungserbringer über Transaktionszuschläge der Kostenträger zu finanzieren.
Insgesamt wird Telematik also nicht nur die Gesundheitsversorgung verbessern, sondern auch zu Kostensenkungen im Gesundheitswesen beitragen.
4 Telematik soll Betriebsabläufe erleichtern
Diese Kostensenkungen resultieren auch aus effizienteren Betriebsabläufen. Hier bestehen noch Befürchtungen der Leistungserbringer, dass Prozesse auf Betreiben der Kostenträger hin verkompliziert werden. Im Laufe der Konsensfindung müssen diese Fragen geklärt werden.
5 Telematik hat der Rechtswelt zu folgen – nicht umgekehrt
Es wurde zwar in den bisherigen Verhandlungen versucht, mittels Telematik-Infrastruktur einen ex-ante-Datenzugriff oder die Erstellung von Bewegungsprofilen durch die Kostenträger zu ermöglichen. Doch müssen alle Prozesse der Telematik-Infrastruktur den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Entwicklung der Infrastruktur.
6 Grundzüge der Telematik-Infrastruktur für den Transport des eRezeptes
Die Selbstverwaltung hat sich auf folgende Grundsätze geeinigt:
Standard-Verfahren ist der Online-Weg. Darüber hinaus wird der Transport des eRezeptes auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) getestet. Beide neuen Verfahren – Online- und Kartentransport – werden Ergebnis offen bis zur Vorstufe der Feldtests getestet. Dabei ist sicher gestellt, dass bei den Kostenträgern stets die gleichen Daten ankommen – egal, über welchen Weg sie transportiert werden.
7 Fazit
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Selbstverwaltung wichtige Eckpunkte der künftigen Telematik-Infrastruktur definiert hat. Sie bilden die Grundlage der weiteren Entwicklungen und gewährleisten, dass Telematik im Gesundheitswesen nicht nur effizient, sondern auch sicher ist.
Kontakt Katja Förster ABDA-Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH TMG Carl-Mannich-Str. 26 65760 Eschborn Tel.: 0 6196/ 9 28-166
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