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Die elektronische FallAkte PDF E-Mail

ein Standard für die einrichtungsübergreifende Kommunikation

Claudia Reuter, Jan Neuhaus, Jörg Caumanns, Oliver Boehm


Motivation der Initiative „elektronische Fallakte

Effiziente Kooperation ist die zentrale Herausforderung im Gesundheitswesen. Sie ist die Voraussetzung, um den medizinischen und wirtschaftlichen Anforderungen an die zukünftige Patientenversorgung gerecht zu werden:

Kürzere Liegezeiten im Krankenhaus sind aus medizinischer Sicht nur dann vertretbar, wenn Einweiser, Klinik und Nachsorgende eng zusammen arbeiten.

Ärzte, Kliniken und Kassen können nur dann flexibler auf die individuellen Bedürfnisse von Patienten eingehen, wenn sie sich stärker zu Netzwerken zusammenschließen.

Durchgängige Kommunikation kann nur dann erreicht werden, wenn auch diejenigen partizipieren, die keine hohen Investitionen in Informationstechnik tätigen können.

Verteilte Verantwortung und übergreifendes Case-Management kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Leistungserbringer über den kompletten Behandlungsverlauf informiert sind.

Erfolgreiche Kooperationen setzen effiziente wechselseitige Information und damit elektronische Kommunikation voraus.

Ausgehend von dieser Anforderung ist Anfang 2006 die Initiative elektronische FallAkte (eFA) entstanden. Die privaten Klinikketten Asklepios Kliniken, Rhön- Klinikum AG und Sana Kliniken AG sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) hat in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Softwareund Systemtechnik (ISST) eine technische Plattform spezifiziert, die einen sicheren Austausch medizinischer Daten innerhalb eines föderierten Netzwerks gleichberechtigter Partner ermöglicht [1]. Dabei gibt es keine zentrale Datenhaltung. Vielmehr werden mit der eFA Technologien umgesetzt, die es Kliniken, Arztpraxen und Ärztenetzen ermöglichen, ihre eigenen, lokal vorgehaltenen Daten in dem von ihnen gewünschten Maße anderen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Alle Partner haben so die gleiche Sicht auf die relevanten Behandlungsdaten und können die Maßnahmen auf Basis dieses einheitlichen Informationsstands abstimmen.

An der Initiative elektronische FallAkte sind inzwischen auch Charité (Universitätsmedizin Berlin), HELIOS Kliniken GmbH, Klinikum Dortmund gGmbH, Städtisches Klinikum München GmbH, MTG Malteser Trägergesellschaft, Universitätsklinikum Aachen, Universitätsklinikum Tübingen und Vivantes GmbH beteiligt. Darüber hinaus erfährt die Initiative zusätzliche Unterstützung durch Arbeitskreise der Industrie und der Landesdatenschützer(-innen). Die Spezifikation der elektronischen FallAkte ergänzt dabei die Arbeiten der gematik.

Was unterscheidet elektronische FallAkten von elektronischen Patientenakten?

Unzählige Projekte zum Thema elektronische Patientenakte wurden in den letzten Jahren ins Leben gerufen oder laufen aktuell. Keinem davon ist es bisher gelungen, sich über ein einzelnes Netzwerk hinaus weiterzuentwickeln oder ohne Alimentierung über einen längeren Zeitraum hinweg zu bestehen. Aus den Erfahrungen dieser Projekte profitiert die Initiative elektronische FallAkte, indem sie einen gänzlich anderen Ansatz verfolgt als die klassische patientengeführte Akte.

Es ist nicht Ziel der elektronischen FallAkte Daten zur gesamten Krankheitsgeschichte einer Patientin bzw. eines Patienten zu verwalten. Das grundlegende Prinzip der eFA basiert auf der Fokussierung auf einen aus Patientensicht definierten Behandlungsfall. Dieser beginnt mit einer Diagnose und endet auf Wunsch des Patienten oder mit dem Abschluss der Behandlung durch einen Leistungserbringer. Auf die eFA dürfen nur solche Ärzte und Einrichtungen zugreifen, die in die Behandlung eines Falls eingebunden sind und explizit vom Patienten berechtigt wurden. Diese Fokussierung auf einen Fall ist mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:

FallAkten werden nur dann angelegt, wenn Einrichtungen fallbezogen über einen längeren Zeitraum kooperieren. Dies sichert ein entsprechendes Nutzenpotenzial.

Die medizinischen Daten in einer FallAkte sind streng zweckgebunden. Über den Behandlungskontext wird der Umfang der Daten im Sinne des Patienten minimiert und die Leistungserbringer werden vor einer Informationsüberflutung geschützt. Somit ist die eFA in ihrer Nutzung effizienter und aus datenschutzrechtlicher Sicht angemessener als Patientenakten, in denen komplette Krankengeschichten hinterlegt sind.

FallAkten können diagnosespezifisch gestaltet werden. Jede Diagnose führt zu anderen Behandlungsverläufen. Eine eFA zu einer Brustkrebserkrankung wird z. B. anders gefüllt und genutzt als eine Akte zu einer Hüftprothese. Durch diese Festlegung im Hinblick auf die Diagnose sind FallAkten für Ärzte erheblich benutzerfreundlicher als komplette Patientenakten.

Wesentliche Merkmale elektronischer FallAkten

Neben der Fokussierung auf den Behandlungsfall gibt es noch eine Reihe weiterer Merkmale, die eine elektronische FallAkte auszeichnen und von anderen Lösungen abgrenzen.

Geteilte Verantwortlichkeiten

Durch den klaren Bezug zu einem konkreten Behandlungsfall schafft die eFA Transparenz im Hinblick auf die ausgetauschten medizinischen Daten. Diese Transparenz aufgrund der Zweckbindung der Akte ermöglicht eine datenschutzkonforme Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Arzt und Patient.
Der Patient als Souverän seiner Daten entscheidet, ob eine FallAkte angelegt werden soll; die Entscheidung für die Akte dokumentiert er durch das Unterschreiben einer Einwilligungserklärung, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Außerdem legt der Patient fest, welche an der Behandlung teilnehmenden Leistungserbringer Zugriff auf seine eFA erhalten. Zugriffsberechtigungen kann er jederzeit entziehen...

 

Dokumentinformationen zum Volltext-Download
 

Titel:
Die elektronische FallAkte
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2009
Kontakt/Autor(en):Claudia Reuter
Fraunhofer-Institut für
Software- und Systemtechnik ISST
Emil-Figge-Str. 91
44227 Dortmund
Tel.: +49 (0) 2 31 / 9 76 77 - 0
Fax: +49 (0) 2 31 / 9 76 77 - 1 98
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Seitenzahl:
5,5
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