Intersektorale Kommunikation zwischen Arztpraxis und Klinik über eine elektronische Patientenakte
Jürgen Riebling
Anforderungen und Möglichkeiten
Das diagnostische und therapeutische Spektrum der medizinischen Versorgung hat in den letzten 20 Jahren stark an Komplexität gewonnen. Das anzuwendende medizinische Wissen verdoppelt sich augenblicklich beinahe alle fünf Jahre. Dies könnte zwar die Qualität der Behandlung verbessern, scheitert aber bei den heutigen Strukturen auch an Kommunikationslücken und daraus resultierender Intransparenz. Fehldiagnosen infolge unvollständiger medizinischer Informationen über den Gesundheitszustand der zu behandelnden Patienten und verlängerte Klinikaufenthalte nach Komplikationen durch Medikationsfehler („Adverse Drug Events “ –kurz ADE)sorgen europaweit jährlich für vermeidbare Krankheitsfälle und Milliarden Euro daraus resultierender Kosten für die jeweiligen Gesundheitssysteme. Derartige Fehlerquoten zu reduzieren und somit auch die Patientensicherheit zu erhöhen, ist ein elementarer Nutzen der elektronischen Patientenakte, die umfassende medizinische Daten zur rechten Zeit am richtigen Ort bereitstellt. Elektronische Patientenakten werden in den Primärsystemen der Kliniken und Arztpraxen bereits seit Jahren geführt. Seit der Ankündigung der eGK und der damit im §291 SGB V festgelegten freiwilligen Anwendungen ist die Abkürzung EPA als die Patientenakte zu verstehen, die dem sektorübergreifenden Austausch von medizinischen Informationen dienen soll. Ganz nach Inhalts-und Einsatzschwerpunkt hat sich jedoch eine Vielzahl von Bezeichnungen für unterschiedliche Patientenaktenstrukturen eingebürgert, die weniger zur besseren Erklärung dienen, als vielmehr für begriffliche Missverständnisse sorgen. Hier ist eine Vereinfachung der Bezeichnungen dringend angezeigt, um für mehr Verständnis bei den Anwendern zu sorgen.
Im Projekt EPA NRW, welches die für die Interoperabilität der Akten und Systeme notwendigen Definitionen erarbeitet, wurden folgende Akronyme festgelegt, um eine eindeutige Unterscheidung der unterschiedlichen Angebote sinnvoll zu ermöglichen: - eEPA: einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte
- iEPA: institutionelle elektronische Patientenakte, die im Primärsystem der Institution, z. B. Klinik oder Arztpraxis geführt wird, und somit ausschließlich qualifizierte, weil arztgeführte Einträge, enthält.
Eine reine Sammlung medizinischer Daten reicht für den nutzbringenden Einsatz im Praxis-und Klinikalltag nicht aus. Dies haben das gemeinsam mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz durchgeführte Modellprojekt ePA Rheinland-Pfalz und der nun bereits einjährige bundesweite Roll-Out der vita-X-Akte bereits gezeigt. Der erfolgreiche Einsatz einer elektronischen Patientenakte wird von strukturellen und qualitativen Faktoren bestimmt, die in der Aktenarchitektur berücksichtigt werden müssen, um den vollständigen Nutzen für den behandelnden Arzt und seine Patienten sicher zu stellen...
Dokumentinformationen zum Volltext-Download Titel: | Intersektorale Kommunikation zwischen Arztpraxis und Klinik über eine elektronische Patientenakte | Artikel ist erschienen in: | Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2008
| Kontakt/Autor(en): | Jürgen Riebling Direktor vita-X Aktiengesellschaft Maria Trost 21 56070 Koblenz Tel.:+49 (0)2 61 /80 00 -13 55
| Seitenzahl: | 3,5 | Sonstiges | 3 Abb. | Dateityp/ -größe: | PDF / 376 kB | Click&Buy-Preis in Euro: | kostenlos
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