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Akzeptanz für die eGK mit der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte PDF E-Mail

Akzeptanz für die eGK mit der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte nach § 68 SGB V

Harald Sondhof, Guido Weber
careon.de GmbH


Die elektronische Gesundheitskarte wird ab 2006 in den Testregionen eingeführt. Die Anwendungen, die mit der Karte unterstützt werden können, erhalten Konturen:die Prüfung der Versicherungszugehörigkeit, das elektronische Rezept und die Arzneimitteldokumentation sind der Anfang, die perspektivische „Königsanwendung“ ist die von Ärzten genutzte elektronische Patientenakte. Zunehmend tritt jetzt auch das Thema Akzeptanz in den Vordergrund. Die „freiwilligen Pflichtanwendungen“ müssen von den Patienten in der Fläche angenommen werden, um den erwarteten Nutzen zu stiften. Sollten sich z.B. nur einige wenige Prozent der Bevölkerung für die Anlage elektronischer Patientenakten entscheiden, würde ein Großteil des Effizienzpotentials der neuen Telematikinfrastruktur ungenutzt bleiben. Die persönliche elektronische Gesundheitsakte nach § 68 SGB V gewinnt damit für Krankenversicherungen als Instrument zur Förderung der Akzeptanz für die eGK und die Telematikinfrastruktur an Bedeutung.


Pflichtanwendungen der eGK im Alltag

Die im ersten Schritt von der Selbstverwaltung umzusetzenden Pflichtanwendungen – das elektronische Rezept und die Prüfung des Versichertenverhältnisses – werden im Patientenalltag keine größeren Veränderungen auslösen. Für Ärzte und Apotheker werden die Voraussetzungen zur Prüfung der individuellen Arzneimittelverträglichkeit verbessert. Die Nutzung der Arzneimitteldokumentation, die derzeit keine Pflichtanwendung darstellt, erfordert jedoch bereits einige Überzeugungsarbeiten. Viele Patienten dürften davon ausgehen, dass ihr Apotheker sie schon heute über eventuelle Unverträglichkeiten informiert.


Die elektronische Patientenakte als „Königsanwendung“

Für die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens werden die freiwilligen Anwendungen von erheblich größerer Bedeutung sein als die Pflichtanwendungen. Unter den in §291a Abs. 3 SGB V aufgeführten freiwilligen Anwendungen hat die elektronische Patientenakte ein besonderes Gewicht. Nach allgemeiner Einschätzung verspricht eine einheitliche und für alle beteiligten Leistungserbringer zugreifbare Behandlungsdokumentation die größten Effizienzgewinne.

Der Patient selbst wird jedoch nur in seltenen Fällen verstehen, was in einer von Ärzten geführten Patientenakte dokumentiert wird. Auch mit Latein- und Griechischkenntnissen sind die meisten Arztbriefe und Befundberichte für den Laien unverständlich.

Aus Sicht der Krankenversicherungen ist die elektronische Patientenakte eine Infrastrukturanwendung und damit wettbewerbsneutral. Die Funktionen der Pa- tientenakte sind für alle Patienten gleich, unabhängig davon, bei welcher Krankenversicherung ein Patient versichert ist.


Erlebter Mehrwert:
Der beste Grund für Akzeptanz


Das gesamte Projekt einer elektronischen Patientenakte steht und fällt mit der Akzeptanz der Patienten. Die Furcht vor dem „gläsernen Patienten “könnte viele Menschen veranlassen, wie bisher auf die Papier gebundene Version ihrer Krankenakte zu vertrauen. Eine potentiell von vielen Personen einsehbare elektronische Patientenakte kann abschrecken.

Die Bereitschaft zur frühzeitigen Nutzung einer elektronischen Patientenakte muss aus diesem Grund durch eine laufende vertrauensbildende Kommunikation gefördert werden. Diese hat u.a. zu vermitteln, dass Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.

Neue Techniken haben aber immer dann die rasche Verbreitung gefunden, wenn für den normalen Bürger ein klarer Mehrwert erkennbar war (wie z.B. beim mobilen Telefonieren oder Online-Banking). Genau diesen erlebbaren Mehrwert bietet die neue Gesundheitskarte mit ihren Pflicht-und freiwilligen Anwendungen im Alltag des Patienten zunächst nicht. Die eigentliche Herausforderung besteht also darin, den Nutzen der neuen Telematikinfrastruktur persönlich erlebbar zu machen. ...

Dokumentinformationen zum Volltext-Download
 

Titel:
Akzeptanz für die eGK mit der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2007
Kontakt/Autor(en):Harald Sondhof, Guido Weber
careon.de GmbH
Seitenzahl:
3
Sonstiges:

1 Abb.

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