Patienten-Empowerment durch den Einsatz elektronischer Gesundheitsakten
Frank Warda, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Seit mehr als 10 Jahren sind elektronische Patientenakten (EPA) in Arztpraxen und Kliniken im Echtbetrieb in Deutschland im Einsatz. Trotz allgemeiner Zustimmung und vielen Vorteilen gegenüber konventionellen Akten ist der flächendeckende Einsatz jedoch noch nicht annähernd realisiert. Schätzungsweise 30% der Arztpraxen und 60%1 der stationären Einrichtungen setzen EPAen heute ein, jedoch in ganz unterschiedlichem Grad der Ausprägung. Insgesamt überwiegt immer noch die papiergebundene Dokumentation.
Noch mehr in den Kinderschuhen steckt die Entwicklung und Verbreitung der elektronischen Gesundheitsakte (EGA), die medizinische Daten in der Verantwortung des Patienten elektronisch verfügbar macht. Eine elektronische Gesundheitsakte soll verteilt bei Leistungserbringern und Patienten anfallende klinische und gesundheitsbezogene Daten eines Menschen zusammenfassen und diese omnipräsent, lebenslang, unabhängig von Ort und Zeit allen am Behandlungsprozess Beteiligten (inkl. der Patienten!) bedarfsgerecht präsentieren.
Obwohl die Notwendigkeit von elektronische Gesundheitsakten offensichtlich und die technischen Vorraussetzungen vorhanden sind, hat die Umsetzung und Verbreitung bisher nur sehr zögernd stattgefunden. Kommerzielle Anwendungen sind zwar vorhanden, haben aber in Deutschland nur vergleichsweise wenige Nutzer (geschätzt 100.000 bei allen Anbietern zusammen).
Gerade vor dem Hintergrund der nun nachhaltig vorangetrieben Einführung telematischer Lösungen in Deutschland wird die elektronische Patienten- und/oder Gesundheitsakte zur zentralen Schalt- und Sammelstelle medizinischer Daten für Ärzte, Mitarbeiter anderer medizinischer Institutionen wie auch für Patienten. Mit einem zunehmend breiten Einsatz ist deshalb zu rechnen.
Es ist jedoch völlig offen, welchen Stellenwert die elektronische Gesundheitsakte in der Hand des Patienten im Vergleich zur elektronischen Patientenakte der behandelnden Ärzte haben wird. Wie werden beide Systeme zusammenwirken? Sicher ist, dass die erheblichen Investitionskosten der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (Schätzungen liegen zwischen 1,5 und 5 Mrd. c ) erst durch die so genannten freiwilligen Anwendungen wie die elektronische Gesundheitsakte und die Arzneimitteldokumentation nennenswert amortisiert werden können. Deshalb ist auch aus diesem Grunde besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von EGA und EPA zu legen 2.
Niedergelassene Ärzte haben eine EPA in ihrer Praxis-EDV verfügbar. Damit dokumentieren sie ihre Behandlungen und kommunizieren teilweise direkt elektronisch mit ärztlichen Kollegen, z. B. per E-Mail. Gleichzeitig kann ein niedergelassener Arzt an einem Praxisnetz teilnehmen, welches gemeinsam eine virtuelle EPA (vEPA) führt. Dort werden Kopien der ärztlichen Dokumentation aus der Praxis-EDV gespeichert. Zusätzlich kann der gleiche Arzt aber auch noch in anderen Praxisnetzen oder krankheitsbezogenen Netzen (Brustkrebsnetz, Diabetesnetz etc.) teilnehmen, in denen ebenfalls eine vEPA geführt wird. Dann gibt es noch die Ärzte und Kliniken, die mit niemandem elektronisch kommunizieren und nur intern dokumentieren. Alle diese verteilt vorliegenden Informationen können mit einer elektronischen Gesundheitsakte durch den Patienten gesteuert zumindest so zusammengefasst werden, dass transparent wird, wo welche Informationen vorliegen (Abb. 1).
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird durch elektronische Gesundheitsakten eine deutlich veränderte Ausprägung erfahren. ...
Dokumentinformationen zum Volltext-Download Titel: | Patienten-Empowerment durch den Einsatz elektronischer Gesundheitsakten | Artikel ist erschienen in: | Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2006
| Kontakt/Autor(en): | Frank Warda, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) | Seitenzahl: | 4,5 | Sonstiges: | 4 Abb. | Dateityp/ -größe: | PDF / 1.136 kB | Click&Buy-Preis in Euro: | 0,00
| Rechtlicher Hinweis: Ein Herunterladen des Dokuments ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erlaubt. Jede Art der Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung ist untersagt. |