elektronische Gesundheitskarte – Der Schlüssel für die nächste Gesundheitsreform?
Joachim Kartte, Roland Berger Strategy Consultants
Zurzeit liegt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung bei durchschnittlich 14,2% des Bruttolohns. Durch die Gesundheitsreform sollte er auf ca. 13% abgesenkt werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist nach heutigem Wissensstand fraglich. In jedem Fall droht jedoch in den kommenden Jahrzehnten ein dramatischer Anstieg. Auf Grund der demografischen Verschiebungen und des medizinisch-technologischen Fortschritts wird der Beitragssatz im Jahre 2050 sogar zwischen 20 und 25% liegen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dies ist weder für die Gesellschaft noch für die Wirtschaft tragbar. Die „Rürup“-Kommission hat Modelle für eine Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens entwickelt, die derzeit – mit leichten Modifikationen – in der politischen Diskussion sind. Ebenso wichtig sind jedoch zusätzliche Maßnahmen, um die Kosten weiter zu senken und somit die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern.
Als wesentliche Ansatzpunkte hierfür sind die Schaffung von Transparenz über die Kosten sowie die Vernetzung aller Beteiligten zur Prozessverbesserung zu betrachten. Zu beiden Bereichen wird die Telematik bzw. die elektronische Gesundheitskarte in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag leisten können.
Die heutige Organisation unseres Gesundheitswesens ist durch Kommunikationsbarrieren zwischen allen Beteiligten geprägt – Intransparenz über die Kosten ist die Folge. Die Gesetzlichen Krankenkassen erfahren nicht, welche Leistungen ihre Versicherten in der ambulanten Versorgung in Anspruch nehmen, die Privaten Krankenversicherungen erlangen erst Einblick in die Gesundheitskosten ihrer Versicherten, wenn diese – oft nicht vor Jahresende – ihre Rechnungen einreichen.
Viele Patienten wiederum irren von Pontius zu Pilatus, bis sie schließlich den Arzt gefunden haben, der sie kompetent behandeln kann. Ebenso mangelhaft ist die Abstimmung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: Untersuchungen werden wiederholt, weil der Niedergelassene Arzt anders untersucht, als es sich der Arzt im Krankenhaus wünscht. Umgekehrt beklagen viele Praxisärzte, dass sie unzureichend und zu spät darüber informiert werden, wie man ihre Patienten im Krankenhaus behandelt hat. Auch müssen Patienten zum Teil Therapie gefährdend lange auf ihre Verlegung in eine Reha-Einrichtung warten, weil der vorhersehbare Bedarf an Pfl egeplätzen nicht kommuniziert wurde. Dies sind nur einige Beispiele, wie Kosten durch Patienten gefährdende, ineffiziente Prozesse in die Höhe getrieben werden.
Hier gilt es anzusetzen: In einem vernetzten, transparenten Gesundheitswesen stimmen sich alle Glieder der Leistungskette frühzeitig untereinander ab, der Behandlungsprozess läuft ohne unnötige Schleifen und Wartezeiten. Dies liegt im Interesse der Patienten und verringert gleichzeitig die Kosten der Leistungserbringung.
Der Nutzen der Telematik bei dieser Prozessverbesserung liegt auf der Hand. Die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte werden es ermöglichen, dass Untersuchungsergebnisse zwischen den Leistungserbringern ausgetauscht werden und Arztbriefe zeitnah für eine Anschlussbehandlung zur Verfügung stehen. E-Rezepte helfen, schädliche Wechselwirkungen nicht aufeinander abgestimmter Medikamente zu vermeiden und Verwaltungskosten für die Apotheken zu senken. Darüber hinaus sind weitere Szenarien durchaus denkbar. So können die Kostenträger ihre Versicherten mit Fallmanagement durch den optimalen Behandlungspfad leiten. Durch vernetztes Terminmanagement können Patienten ohne Wartezeiten vom Hausarzt zum Facharzt, vom Krankenhaus in die Reha-Einrichtung überwiesen werden, was im Übrigen auch eine Erleichterung für die Leistungserbringer darstellt. Neue, mobile Kommunikationsmöglichkeiten werden genutzt, um die Nachsorge früher als heute vom stationären in den ambulanten Bereich zu übertragen oder sogar völlig vom Patienten selbst zu Hause durchführen zu lassen, da eine „virtuelle“ Begleitung des Heilungsprozesses gesichert ist. Insgesamt werden die Kostenträger – und durch die Patientenquittung auch der Versicherte selbst – wesentlich mehr Transparenz über die Behandlungsprozesse erhalten. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Identifizierung von Versorgungslücken und ein qualitatives Controlling der Leistungen, bspw. der Verschreibungen von Medikamenten. Dieses muss selbstverständlich immer nur darauf ausgerichtet sein, Missbrauch und Fehlbehandlung zu vermeiden und die Ressourcen für die medizinisch notwendige und sinnvolle Behandlung zu sichern. Wie im Gesetz zur Gesundheitsreform vorgesehen, bestimmt zudem immer der Patient, wer seine Krankheitsgeschichte sehen darf. In dem er über den Schlüssel zu den Daten verfügt, bleibt er auch Herr über sie.
Um hier den nötigen Beitrag leisten zu können, braucht die Telematik im Gesundheitswesen geeignete Rahmenbedingungen. Es genügt nicht, dass die Voraussetzungen zu einer technischen Vernetzung vorhanden sind. Unverzichtbar für eine „integrierte Versorgung“ ist die organisatorische Verbindung der Akteure: Die sektoralen Grenzen, d. h. die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, müssen überwunden, Anreize für eine Zusammenarbeit geschaffen werden.
Dann könnte das Gesundheitswesen der Zukunft wie folgt aussehen: Ausgehend von verschiedenen kooperierenden Krankenkassen und -versicherern entstehen regionale, unternehmerisch geführte Versorgungsnetzwerke. Diese schließen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ebenso mit ein wie stationäre und ambulante Reha- und Pflegeeinrichtungen. In diesen Netzwerken werden die Behandlungs- und Versorgungsprozesse aufeinander abgestimmt und am aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausgerichtet. Kernstück des Netzwerks sind neue Vergütungsformen: Kooperation wird stärker belohnt als die Orientierung auf Einzelleistungen, Erfolg bei Prävention und Behandlung wird höher bewertet als die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen. Schließlich kann und muss die IT auch zur Führung und Steuerung solcher Netzwerke, bspw. durch Unterstützung von Management und Qualitätscontrolling, einen wesentlichen Beitrag leisten.
Telematik im Gesundheitswesen und die elektronische Gesundheitskarte als deren erstes Element sind somit Teile eines Gesamtkonzepts. In Verbindung mit Netzwerken, kooperationsbereiten Akteuren und geeigneten Anreizsystemen zur Verbesserung der Prozesse bilden sie einen wesentlichen Baustein zur Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Gemeinsam mit einer echten Integrierten Versorgung werden sie die Qualität der Behandlungen und die Effizienz im Gesundheitswesen steigern.
Kontakt Dr. Joachim Kartte Roland Berger Strategy Consultants Alt Moabit 101 b 10559 Berlin Tel.: 0 30/ 3 99 27-475
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