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Chipkarten für ein modernes, effizientes Gesundheitssystem Gesundheitskarte und Heilberufsausweis sind Basis für das elektronische Rezept
Elmar Fassbinder, Direktor Gesundheitswesen, Giesecke & Devrient GmbH, München
In Deutschland steht das Gesundheitswesen auf dem Prüfstand: mehr Effizienz, verbesserte Behandlungsqualität und höhere Transparenz sind gefordert. Zentrale Bausteine bei der Modernisierung des Systems sind intelligente Chipkarten für Patienten und Ärzte, Apotheker und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber hat die Ausgabe der Karten für 2006 festgelegt.
Mit der Gesundheitskarte und dem Heilberufsausweis (Health Professional Card/HPC) – der Karte für Ärzte, Apotheker und andere in Heilberufen tätigen Berufsgruppen – werden ein System und eine Infrastruktur geschaffen, die ineinander greifen und einen schnellen und reibungslosen Austausch von Informationen gewährleisten. Dabei haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität. Die auf der künftigen Gesundheitskarte liegenden verschlüsselten Daten sind durch Zugriffsrechte geschützt. Das Auslesen einzelner Daten ist auf einen bestimmten Nutzerkreis – Ärzte und Apotheker, die über eine HPC verfügen – beschränkt und setzt die Eingabe einer PIN voraus.
Die Gesundheitskarte für den Patienten
Auf der jetzigen Versichertenkarte sind nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und ausgebende Krankenkasse vermerkt. Die neue Gesundheitskarte leistet viel mehr: So wird sie zum Beispiel mit einem Lichtbild versehen sein. Hierdurch kann auf einen Blick festgestellt werden, ob der Patient auch der Eigentümer der Karte ist. Ausgestellt von der Krankenkasse, beinhaltet sie zusätzlich Verwaltungsdaten, so zum Beispiel über die Zuzahlung sowie – auf freiwilliger Basis – medizinische Informationen des Patienten. Die erste Pfl ichtanwendung, die mithilfe der Chipkarten realisiert wird, ist das elektronische Rezept. Durch die Vermeidung von Medienbrüchen steuert es einen wesentlichen Beitrag zu effizienteren Prozessen bei und stellt die notwendige Grundlage dar für die – freiwillige – Arzneimitteldokumentation, durch die eine Unverträglichkeitsprüfung von eingenommenen Medikamenten erst ermöglicht wird.
Der elektronische Arztausweis
Die HPC wird von den Ärzte- und Apothekerkammern herausgegeben und erfüllt entscheidende Voraussetzungen für einen vertrauensvollen Datentransfer im Gesundheitswesen. Mit ihr wird sichergestellt, dass der Arzt nur durch seine Authentifizierung und mit Zustimmung des Patienten Zugriff auf die Patientendaten hat. Der Patient verfügt somit über das Hoheitsrecht seiner persönlichen medizinischen Informationen. Zu den wichtigsten gespeicherten Daten der Gesundheitskarte zählt eine umfassende Arzneimitteldokumentation, die dem behandelnden Arzt schnell einen detaillierten Überblick über alle bisher verschriebenen Medikamente ermöglicht.
Arzneimittel-Unverträglichkeiten oder mögliche Wechselwirkungen bei Medikamenten können so von vornherein ausgeschlossen werden – die Qualität der Behandlung steigt. Das eRezept kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts wird die Zahl der Todesfälle aufgrund von Arzneimittel-Unverträglichkeiten auf rund 57.000 jährlich geschätzt, mehr als die Hälfte gelten als vermeidbar.
Der elektronische Arztbrief, das elektronische Rezept und der so genannte Pointer für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte verstärken zusätzlich die Qualität der ärztlichen Behandlung. Die Freigabe der Daten durch den Patienten entfällt nur in einem Fall – und hier kann sie besonders hilfreich sein: Im Notfall genügt der Heilberufausweis des Arztes, um auf die möglicherweise lebensrettenden Notfalldaten des Patienten zugreifen zu können.
eRezept mit hohem Einsparungspotenzial
Für den Datentransfer des elektronischen Rezeptes an Apotheken und Kostenträger werden zurzeit zwei Alternativen diskutiert, die, technisch gleichwertig, umsetzbar sind: Bei der kartenbasierten Lösung wird das eRezept nach der Authentifizierung und der digitalen Signatur des Arztes über seinen Heilberufausweis direkt auf der Chipkarte des Patienten gespeichert. Nach der Ausgabe des Medikaments wird das Rezept auf der Gesundheitskarte gelöscht und auf dem Apothekenrechner gespeichert. Bei der serverbasierten Datenübertragung wird das ausgestellte und signierte eRezept verschlüsselt über eine geschützte Verbindung an den Server übertragen und dort ebenfalls nach Ausgabe des Medikaments gelöscht.
Alle in der Apotheke gespeicherten und gesammelten eRezepte werden in regelmäßigen Abständen zur Abrechnung an die Apothekerverrechnungsstellen übermittelt, die dann – wie bisher auch – die Abrechnung mit den Krankenkassen übernehmen. Allein durch die Einführung des eRezeptes kann das Gesundheitssystem, nach einer Untersuchung von Debold&Lux, um jährlich bis zu 250 Millionen Euro entlastet werden.
Expertise aus einer Hand: Produktion, Personalisierung und Ausgabe
Der Münchner Chipkartenspezialist Giesecke & Devrient (G&D) verfügt bereits über eine langjährige Expertise bei der Planung und Durchführung komplexer Kartensysteme, darunter auch im Gesundheitswesen. So wurde in Taiwan bereits 2003 das weltweit größte Smart-Card-Projekt im Gesundheitswesen durchgeführt, von dem rund 24 Millionen Versicherte profitieren. G&D war hier maßgeblich beteiligt: von der Definition der Datenstrukturen und -sicherheit über die Herstellung der Gesundheitskarte bis hin zur Etablierung der Kartenausgabe- und Verwaltungsprozesse.
Als erster Chipkartenhersteller hat G&D im November 2003 den elektronischen Arztausweis im deutschen Gesundheitswesen eingeführt. Im sächsischen Pilotprojekt „SaxTeleMed“ haben sich die radiologischen Abteilungen von insgesamt fünf in Sachsen ansässigen Krankenhäusern angeschlossen. Die Arztkarte bildet hier ein sicheres Medium, das die Voraussetzungen für einen rechtlich und organisatorisch festgelegten Rahmen der elektronischen Erstellung, Speicherung und Übertragung medizinischer Informationen gewährleistet.
Nicht zuletzt hat G&D im April 2004 den Zuschlag für die künftige Sozialversicherungs-Chipkarte in Österreich – kurz e-card – erhalten. Die e-card schafft die Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem der österreichischen Sozialversicherung. Der Großauftrag umfasst die Lieferung von insgesamt elf Millionen Chipkarten und den Aufbau sowie Betrieb eines elektronischen Kartenverwaltungssystems.
Kontakt Dr. Elmar Fassbinder Giesecke & Devrient GmbH Prinzregentenstraße 159 81677 München Tel.: 089/4119-2715
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