..."Dieses Sammelwerk beschreibt seit Jahren die Entwicklungen der Gesundheitstelematik mit den maßgeblichen Stimmen von Systementwicklern und Meinungsführern in Deutschland. Ein informatorischer Referenzstandard!"...
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Elektronische Gesundheitskarte und elektronischer Heilberufsausweis PDF E-Mail
Eine Investition in die Zukunft des Gesundheitswesens

Helma Orosz, Staatsministerin für Soziales des Freistaats Sachsen



Durch das weltweit größte Telematikprojekt im Gesundheitswesen werden in der Bundesrepublik Deutschland in Zukunft 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können.

Der Aufbau einer flächendeckenden sicheren IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Die Umgestaltung der Informations- und Kommunikationsstrukturen sollen die Versorgungsqualität insgesamt verbessern, das Leistungsgeschehen transparenter gestalten und die Patientenbehandlungen optimieren. Mit der Einführung der Gesundheitskarte sollen auch die unnötig hohen Kosten im Gesundheitswesen reduziert werden. Zum großen Teil entstehen sie durch Doppeluntersuchungen, mehrfache Dokumentation von Patientendaten, hohen bürokratischen Aufwand und Missbrauch der gegenwärtig genutzten Krankenversicherungskarte.

Natürlich werden weitere Ziele angestrebt, die für alle Beteiligten Vorteile und Nutzen bringen: Für die Versicherten und die Leistungserbringer ebenso wie für die Kostenträger. Zur Diagnose und Therapie stehen wichtige Gesundheitsdaten des jeweiligen Versicherten der Ärztin bzw. dem Arzt sofort zur Verfügung. Das betrifft nicht nur den Notfall, bei dem sie lebenserhaltend sein können, sondern auch bei einem Wechsel der Behandlungszuständigkeit, wie z.B. vom Hausarzt zum Facharzt oder vom Hausarzt zum Krankenhausarzt und zurück. Die jeweils behandelnde Ärztin bzw. der jeweils behandelnde Arzt kennt damit die Anamnese, Ergebnisse bereits erfolgter Röntgenuntersuchungen und die Medikamentenchronik. Chronische Erkrankungen oder Allergien sind sofort erkennbar. Bei der Verordnung von Medikamenten sollen negative Wechselwirkungen zu anderen Medikamenten, die die Patientin bzw. der Patient bereits gegen eine andere Krankheit verordnet bekam und einnimmt, faktisch ausgeschlossen werden.

Wichtig für alle Anwendungsbereiche ist, dass die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte akzeptieren. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die freiwilligen Anwendungen wie Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation und Patientenakte. Dadurch beeinflussen sie, in welchem Umfang die gestellten Ziele erreicht werden.

Bei den Versicherten ist der Datenschutz eine wesentliche Komponente für die Akzeptanz der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Entscheidend ist, wer auf gespeicherte Daten des Einzelnen zugreifen darf. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass alle Vorkehrungen für den Datenschutz getroffen und alle illegalen Datentransfers verhindert sind. Das betrifft sowohl die Hard- als auch die Software. Zur Durchsetzung dieser Forderungen sind die Verantwortungsträger in den Vorbereitungsprozess der flächendeckenden Einführung fest eingebunden.

Ein wesentliches und für die Versicherten sichtbares Instrument der Sicherheit stellt der elektronische Heilberufsausweis dar. Nur der Inhaber dieses Ausweises darf die Möglichkeit besitzen, auf die ihm von der Bürgerin oder dem Bürger zur Einsicht freigegebenen Daten zuzugreifen. Der elektronische Arztausweis wurde bereits im Rahmen des Modellprogramms „SaxTeleMed“ im Freistaat Sachsen getestet und ist in der von uns ausgewählten Modellregion Löbau-Zittau neben anderen telematischen Anwendungen im Routinebetrieb im Einsatz. Wir können damit auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen, die bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hilfreich sein werden.

Das Gesundheitswesen wird in Zukunft ohne Vernetzung und Telematik die gestellten Aufgaben unter dem wachsenden finanziellen Druck nicht mehr erfüllen können. Wie wichtig den sächsischen Krankenhäusern die Telematik für die Optimierung der medizinischen und organisatorischen Prozesse gegenwärtig ist und in Zukunft sein wird, zeigt sich in der Tatsache, dass über 50 Prozent der sächsischen Krankenhäuser bereits mit Eigenmitteln in Telematikanwendung investiert haben. Allen voran sind hier die Anwendungsfelder Teleradiologie und elektronische Patientenakte zu nennen. In den Jahren 1999 bis 2002 wurden bereits im Rahmen des Modellprogrammes „SaxTeleMed“ sieben Modellprojekte gefördert. 27 Krankenhäuser einschließlich Einrichtungen des Universitätsklinikums Dresden und zehn Arztpraxen waren daran beteiligt. Zur Bewertung des Verlaufs und der Ergebnisse des Modellprogramms wurde unter Federführung eines wissenschaftlichen Beirates eine Drei-Ebenen-Evaluation entwickelt:

  • Ebene 1
    Bewertung der internationalen Kommunikationsstandards,
  • Ebene 2
    Leistungsprozessbewertung der gesamten internen und externen Bild- und Befundkommunikation sowie Kostenanalyse,
  • Ebene 3
    Untersuchung spezifischer Fragestellungen technischer, medizinischer und organisatorischer Art.


Gegenwärtig wird die Telematikinfrastruktur mit drei weiteren Telematikverbünden im Großraum Leipzig, im Vogtland und im Süden des Freistaates Sachsen weiter vervollständigt.

Der Freistaat Sachsen stellt sich den Herausforderungen des strukturellen Wandels und engagiert sich im Bereich der Telemedizin, weil die Prozessoptimierung durch die Verbesserung und Professionalisierung der Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen eine wesentliche Aufgabe darstellt.


Kontakt
Helma Orosz

Staatsministerin für Soziales des
Freistaats Sachsen
Albertstr. 10
01097 Dresden


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