Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung medizinischer Dokumente |
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Ivo Geis, Rechtsanwalt
Einleitung
Krankenhäuser und Kliniken sind Teil der elektronischen Gesellschaft: Um die Pflicht zur Archivierung medizinischer Dokumente zu erfüllen, werden Papierdokumente gescannt, originäre elektronische Dokumente generiert und entsprechend der medizinischen Dokumentationspflicht archiviert (Kapitel 1). An die Szenarien des Scannens von Papierdokumenten und der Archivierung originär elektronischer Dokumente werden unterschiedliche rechtliche Anforderungen gestellt. Das Scannen von Papierdokumenten ist von der Sicherheit des Scanvorgangs (Kapitel 2) und die Archivierung originärer elektronischer Dokumente von der Archivierung in elektronischer Form geprägt (Kapitel 3). Ein für die medizinische Dokumentation typischer Problemfall ist die Langzeitarchivierung, die durch die 30-jährige Verjährungsfrist wegen Schadensersatzansprüchen aus ärztlichen Kunstfehlern besteht und über diesen Zeitraum die elektronisch archivierten Dokumente integer und lesbar erhalten muss (Kapitel 4).
1 Die Pflicht zur Archivierung medizinischer Dokumente
Im Gesundheitswesen wird die ärztliche Dokumentationspflicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag abgeleitet und mit dem Persönlichkeitsrecht des Patienten begründet. Diese Dokumentationspflicht besteht auch nach der berufsständisch internen Regelung des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Musterberufsordnung für Ärzte (MBO).1 Anforderungen an die Archivierung können aus den Aufbewahrungsvorschriften des HGB und der AO abgeleitet werden. Diese lassen sich auf den Nenner bringen, dass die elektronische Archivierung sicherstellen muss, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können (§ 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB). Dies ist ein allgemeingültiger Grundsatz der Archivierung, der unabhängig von Handelsrecht und Steuerrecht auch für medizinische Dokumente gilt: die Integrität der archivierten Dokumente und deren Wiederauffindbarkeit. 2 Deshalb sind die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an die elektronische Archivierung in die Röntgen- Verordnung übernommen worden. Nach § 28 Abs. 4 RöV ist für elektronisch archivierte Röntgenbilder sicherzustellen, dass sie während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind, lesbar gemacht werden und keine Informationsänderungen oder -verluste eintreten können. Damit sind die Anforderungen an die Archivierung von Papierdokumenten durch Scannen und die Archivierung origninärer elektronischer Dokumente deutlich gemacht: die Integität und die Wiederauffindbarkeit des Dokuments.
2 Vom Papierdokument zum elektronischen Dokument
Das Scannen des Papierdokuments nach den Anforderungen der ordnungsmäßigen Archivierung (Kapitel 2.1) und zusätzlich mit qualifizierter elektronischer Signatur (Kapitel 2.2) sichert die Beweisqualität gescannter Dokumente (Kapitel 2.3). Aus dieser Beweisqualität ergibt sich das Recht zur Vernichtung des gescannten Papieroriginals (Kapitel 2.4)...
Dokumentinformationen zum Volltext-Download Titel:
| Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung medizinischer Dokumente | Artikel ist erschienen in:
| Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2009
| Kontakt/Autor(en): | Kontakt Dr. Ivo Geis Rechtsanwalt Glockengiesserwall 26 D-20095 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 / 30 10 41 26 Fax: +49 (0) 40 / 30 10 42 99
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www.ivo-geis.de Schütze B., Thielmann M., Herold U., Kamler M., Massoudy P., Jakob H. Klinik für Thorax-und Kardiovaskuläre Chirurgie, Westdeutsches Herzzentrum Essen, Universitätsklinikum Essen, Deutschland | Seitenzahl:
| 4,5 | Sonstiges: | -
| Dateityp/ -größe: | PDF / 80 kB | Click&Buy-Preis in Euro: | 0,50 |
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