Rechtliche Aspekte der Internetportale für Heilberufler |
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Georg Borges
Internetportale für Heilberufler werden zunehmend auch für die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und vertraulicher Inhalte genutzt. Welche technischen Voraussetzungen aus rechtlicher Sicht hierfür zu erfüllen sind, wurde jetzt erstmals durch ein Rechtsgutachten untersucht.
Internetportale für Heilberufler sind derzeit in der Diskussion. Nicht zuletzt berufsständische Organisationen und Dienstleister erwägen die Einführung derartiger Portale, da sich hierdurch bei vielen Verwaltungsvorgängen (z. B. Honorarabrechnungen) deutliche Vorteile für Betreiber und Teilnehmer erreichen lassen.
Internetportale für Heilberufler
Beispielhaft für das Leistungsportefeuille von Internetportalen für Heilberufler stehen die von kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen betriebenen Portale. Neben einem aus rechtlicher Sicht weitestgehend unkritischen öffentlichen Bereich bieten die Portale zunehmend auch einen Teilnehmerbereich für die rechtlich relevante Kommunikation zwischen Arzt/Zahnarzt und Vereinigung, nicht zuletzt Anteile im abrechnungsbezogenen Informationsfluss. Im Rahmen der Abrechnung sind insbesondere die beiden folgenden Abläufe von Bedeutung: - Direkte Übermittlung von Abrechnungsdaten an das Portal der Berufsorganisation: Dies geschieht indem sich der Teilnehmer am Portal anmeldet und dort
- in der Regel über ein Formular ausgelöst
- die entsprechende Datei zur Weiterverarbeitung ablegt.
- Bereitstellung der resultierenden Honorarbescheide nebst Anlagen im Portal: Der Vertragsarzt wird elektronisch über die Verfügbarkeit benachrichtigt. Er kann sodann den Bescheid einsehen, herunterladen und ggf. ausdrucken.
Die hierbei aufgeworfenen Rechtsfragen unterscheiden sich vom Grundsatz her nicht von der Situation in der herkömmlichen Papier- oder Diskettenabrechnung. In allen Fällen geht es vereinfacht ausgedrückt darum, den Nachweis erbringen zu können, dass bestimmte Erklärungen abgegeben wurden und wer der Urheber dieser Erklärungen ist. Außerdem sollten alle Prozesse so gestaltet sein, dass datenschutzrechtlich relevante Inhalte ohne Haftungsrisiken ausgetauscht werden können.
Während allerdings für die klassischen Abrechnungsverfahren verbindlich definierte Anforderungsprofile hinsichtlich rechtssicherer Abläufe bzw. Handlungen existieren und von allen Beteiligten konsequent befolgt werden, bietet sich für den Bereich der Online-Abrechnung derzeit noch ein sehr unklares Bild. Neben der unmittelbaren Gestaltung der Portale macht dabei vor allem das eingesetzte Authentisierungsverfahren den Unterschied aus...
Dokumentinformationen zum Volltext-Download Titel:
| Rechtliche Aspekte der Internetportale für Heilberufler | Artikel ist erschienen in:
| Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2009
| Kontakt/Autor(en): | Kontakt Prof. Dr. Georg Borges Juristische Fakultät Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum
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