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Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Die elektronische Gesundheitskarte auf dem Weg zu ihrer Implementierung PDF E-Mail

Stefan Bales, Jana Holland LL.M.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Projektgruppe Telematik-Gesundheitskarte


Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in Kraft

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine bessere elektronische Vernetzung im Gesundheitssystem sind geschaffen. Seit der jüngsten Gesundheitsreform spüren Kassen, Ärzte, Apotheken und Kliniken verstärkt Handlungsdruck. Als erster grundlegender Meilenstein sind die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) aufgenommenen Vorschriften zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in den §§ 291 und 291a SGB V verpfl ichten die Krankenkassen, allen gesetzlich Versicherten bis zum 1.1.2006 eine Gesundheitskarte mit modernen technischen Merkmalen zur Verfügung zu stellen und gemeinsam mit den anderen am System Beteiligten die hierzu notwendige Infrastruktur zu schaffen. Die Gesundheitskarte, die auch von den privaten Versicherungen eingeführt wird, wird die administrativen Funktionen der bisherigen Krankenversichertenkarte erfüllen und darüber hinaus in der Lage sein, Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Deshalb ist gesetzlich festgelegt, sie als Mikroprozessorkarte auszugestalten, die technisch geeignet ist, Authentifi zierung, elektronische Signatur und Verschlüsselung zu ermöglichen.

Der administrative Teil der Gesundheitskarte, der nicht dem Zustimmungsvorbehalt der Versicherten obliegt, beinhaltet insbesondere Angaben zum Versichertenstatus, Daten zum Zuzahlungsstatus, Angaben zur Abwicklung des elektronischen Rezepts sowie die Behandlungsberechtigung im europäischen Ausland. Zum medizinischen Teil, der nur mit Zustimmung der Versicherten genutzt werden darf, gehören insbesondere die Notfalldaten, Angaben zur Arzneimitteldokumentation, der elektronische Arztbrief und die elektronische Patientenakte. Darüber hinaus fallen in den freiwilligen Teil die elektronische Patientenquittung sowie ein Fach für eigene von den Versicherten oder für sie selbst zur Verfügung gestellte Daten.

Die Gesundheitskarte wird das entscheidende informationstechnische Bindeglied in unserem Gesundheitssystem. Sie wird der Schlüssel sein, der alle Beteiligten – ca. 80 Mio. Versicherte, 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte und rd. 340 Krankenkassen informationstechnisch verbindet. Sie wird einen wichtigen Beitrag leisten zur Verzahnung getrennt liegender Patientendaten. In ihrer Brückenfunktion verbessert sie nicht nur die Notfallversorgung oder die Arzneimittel- und Therapiesicherheit. Neue Anwendungen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen können erschlossen werden, wie z. B. automatische Erinnerungsverfahren bei Ablauf des Impfschutzes oder auch Hinweise auf ausstehende Vorsorgeuntersuchungen (Abbildung 1).

Die elektronische Gesundheitskarte auf dem Weg zu ihrer Implementierung

Weitere Meilensteine auf dem Weg zur Implementierung der elektronischen Gesundheitskarte sind erreicht:

1 Projekt bIT4health

Mit dem Projekt „bIT4health“ (bessere IT für bessere Gesundheit) unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Selbstverwaltung bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Das Projekt wurde nach einer Europa weiten Ausschreibung in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Selbstverwaltung im August 2003 an ein Firmenkonsortium unter Leitung der IBM Deutschland mit einem Auftragsvolumen von 5,3 Millionen Euro vergeben. Arbeitspakete des Projektes „bIT4health“ sind neben der Erstellung einer Telematik- Rahmenarchitektur die Vorbereitungen für die Testphase, die Konzeption von Akzeptanzmaßnahmen sowie die wissenschaftliche und technische Begleitung der Einführung der Gesundheitskarte bis in das Jahr 2006. ...

 

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Titel:
Die elektronische Gesundheitskarte auf dem Weg zu ihrer Implementierung
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2005
Kontakt/Autor(en):Stefan Bales, Jana Holland LL.M.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Projektgruppe Telematik-Gesundheitskarte 
Seitenzahl:
4,5
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