..."Der Telemedizinführer Deutschland gibt einen interessanten und umfassenden Überblick über den derzeitigen Stand und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Telematik im Gesundheitswesen in Deutschland. Er ist ein Muss für alle Akteure auf diesem Gebiet. "...
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Einführung einer Telematik-Architektur im deutschen Gesundheitswesen PDF E-Mail
Die Expertise der Industrieverbände BITKOM, VDAP, VHitG und ZVEI

Auszug aus der Telematik-Expertise

Berliner Thesen zur Telematik für das deutsche Gesundheitswesen

Die Industrie setzt mit ihrer Expertise auf Wettbewerb, Standardisierung und Effizienz.

Der wesentliche Nutzen der Umsetzung der Expertise liegt in einer erheblichen Steigerung der medizinischen Qualität. Die im Gesundheitswesen vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven werden gehoben, die medizinische Leistungserbringung durch Integration und Verzahnung deutlich verbessert.

Jeder Tag, an dem die Telematik im Gesundheitswesen nicht umgesetzt wird, kostet die Volkswirtschaft 13,7 Mio. €, im Jahr 5 Mrd. €.

Telematik-Architektur

Der Gesetzgeber muss die Verpflichtung zum Aufbau einer homogenen Telematik-Architektur im deutschen Gesundheitswesen festschreiben. Die Architektur der Telematik beschreibt den generellen Aufbau einer vernetzten Informationstechnologie. Derzeit verfügt das deutsche Gesundheitswesen über komplexe und weit entwickelte sektorale Informationssysteme mit wertvollen Daten. Eine qualifizierte Telematik-Architektur schafft eine übergeordnete „Sprache“, mit der die Informationssysteme miteinander kommunizieren können.

Telematik-Infrastruktur

Die Infrastruktur der Telematik stellt auf die erforderliche technische Ausstattung ab. Diese ist in Deutschland grundsätzlich vorhanden, muss zum Teil jedoch ergänzt werden. So hat der Gesetzgeber neben der elektronischen Gesundheitskarte, die bis zum 1. Januar 2006 flächendeckend ausgegeben werden soll, unverzüglich einen elektronischen Heilberufeausweis (eHPC) für die medizinischen Leistungserbringer, Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal vorzuschreiben.

Telematik-Anwendungen

Bei Einigung auf eine Telematik-Architektur und entsprechendem Ausbau der Telematik-Infrastruktur ist durch die Industrie nahezu jede telematische Anwendung kurzfristig umsetzbar. So können das eRezept, der eArztbrief und die elektronische Patientenakte problemlos innerhalb von 6 Monaten realisiert und eingeführt werden.

Wettbewerb

Der Gesetzgeber muss sich auf die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen beschränken. Der tatsächliche Aufbau der Telematik-Architektur und Telematik-Infrastruktur muss im freien Wettbewerb über transaktionsorientierte und leistungsbezogene Entgeltsysteme erfolgen.

Telematik Gesetz mit Vorrang der elektronischen Kommunikation

Der Gesetzgeber muss die erforderlichen Vorschriften für die Telematik erlassen (Telematik Gesetz). Der gesetzliche Rahmen muss stringent und durchgängig so modifiziert werden, dass grundsätzlich der elektronischen Kommunikation der Vorrang gegenüber der papierbasierten gegeben wird. Der Gesetzgeber muss diesen Vorrang durch ein festgeschriebenes Bonus-Malus-System fördern.

Pflege der Architektur

Die Telematik-Architektur muss regelmäßig gepflegt und unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen fortgeführt werden. Dies können einige wenige Spezialisten leisten. Die Industrie ist in der Lage, diese Aufgabe in Abstimmung mit Bund, Ländern und Selbstverwaltung zu erfüllen. Hierzu muss eine geeignete Organisations- und Finanzierungsstruktur gefunden werden.

Datensicherheit

Es existieren erprobte Verfahren und Maßnahmen, um die Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten. Es muss bundeseinheitlich legislativ geregelt werden, wer welche Mindest-Sicherheitsstandards einhalten muss.

Patienten-Souveränität

Im heutigen System hat der Patient keinen Überblick über seine Daten und deren Verwendung. Der Patient muss jederzeit in der Lage sein, zu entscheiden, welche Daten an welcher Stelle gespeichert werden und wer berechtigt ist, auf diese zuzugreifen. Die Telematik-Architektur braucht daher kurzfristig den gesetzlichen Rahmen, damit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt wird.

1. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

1.1. Ausgangslage

Die vorliegende Expertise zeigt, dass mit den vorhandenen Möglichkeiten der Informatik und der Telekommunikation eine flächendeckende Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen aufgebaut werden kann. Die Expertise stellt das Ergebnis des Expertenteams und seiner vier Arbeitsgruppen aus den Industrieverbänden BITKOM, VDAP, VHitG und ZVEI, dar.

Bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens, also bei niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Apotheken, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den Krankenkassen und allen anderen Leistungserbringern und Kostenträgern stehen die IT-Infrastrukturen und damit die notwendige technische Ausstattung (Hardware) zur Verfügung. Gleiches gilt in zunehmendem Maße auch für soziale Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime, Rehabilitation und Home-Care Organisationen. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass bei diesen Beteiligten leistungsfähige Informationssysteme (Software) für deren Anwendungszwecke im Einsatz sind. Zudem verfügen alle Beteiligten des Gesundheitswesens ausnahmslos über Telekommunikationsanschlüsse.

Die Telematik-Infrastruktur als wesentliche Voraussetzung für den Ausbau einer Telematik im Gesundheitswesen ist vorhanden.

Die weitere vertiefte Analyse des aktuellen Status Quo zeigt jedoch, dass infolge der sehr heterogenen Informationssysteme der Datenaustausch zwischen den Beteiligten des Gesundheitswesens zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgehend technisch möglich ist. Dies hat zum einen seine Ursache darin, dass für eine derartige Kommunikation die eingesetzten Informationssysteme für den Datenaustausch mit anderen Beteiligten des Gesundheitswesens nicht ausgelegt sind und zudem die erforderlichen rechtlichen Grundlagen dringend optimiert werden müssen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Beteiligten des Gesundheitswesens über ihre EDV miteinander sprechen könnten, wechselseitig jedoch die Sprache des jeweils anderen nicht verstanden wird. Dieses Kommunikationshindernis kann durch die Verständigung auf eine übergeordnete Telematik-Architektur behoben werden.

Die vorliegende Expertise zeigt, mit welchen Maßnahmen eine flächendeckende elektronische Kommunikation zwischen den beteiligten Informationssystemen des Gesundheitswesens tatsächlich und rechtlich realisiert werden kann und so die Ausbreitung der Telematik gefördert wird...

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Titel:
Einführung einer Telematik-Architektur im deutschen Gesundheitswesen
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2004
Kontakt/Autor(en): Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.
Herr Dr. Bernhard Rohleder – Hauptgeschäftsführer
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Tel. 030-27576-0
Fax: 030-27576-400
www.bitkom.org
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Verband Deutscher Arztpraxis-Softwarehersteller e.V.
Herr RA Dr. Manfred Brüning – Geschäftsführer
Worringer Straße 25
50668 Köln
Tel. 0221-97 31 43 0
Fax: 0221-97 31 43 9
www.vdap.de
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Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen e.V.

Frau RA Anja Hollmann – Geschäftsführerin
Neustädtische Kirchstraße 6
10117 Berlin
Tel. 030-310 119 20
Fax: 030-310 119 99
www.vhitg.de
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Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e.V.
Fachverband Medizintechnik

Herr Hans-Peter Bursig – Geschäftsführer
Stresemannallee 19
60596 Frankfurt am Main
Tel. 069-63 02 206/207
Fax: 069-63 02 390
www.zvei.de/medtech
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