Geleitwort der Bundesministerin für Gesundheit |
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Unser Gesundheitswesen ist einer der größten Wirtschaftsbereiche in Deutschland. Umso erstaunlicher ist es, dass die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in weiten Teilen noch nicht ausreichend genutzt werden. Gerade dort, wo es um unsere Gesundheit geht, gibt es noch zu viele Formulare, Doppelarbeiten und unzählige Medienbrüche.
Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen,damit Ärztinnen und Ärzte jederzeit über alle für die Behandlung ihrer Patienten notwendigen Informationen verfügen. Damit lässt sich auch die Qualität der Behandlung verbessern.Denn diese ist auch immer davon abhängig, wie schnell und zuverlässig wichtige Informationen vorhanden sind und zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.
Das Instrument für einen besseren Informationsaustausch ist die elektronische Gesundheitskarte. Sie ist eines der Leuchtturmprojekte der Bundesregierung und ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte. Neben den Versicherten- daten macht sie das elektronische Rezept und wichtige medizinische Informationen verfügbar. Die Arbeiten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte haben den Schritt von der Theorie in die Praxis gemacht. Nachdem im Dezember 2005 die Labortests bei der gematik in Berlin gestartet sind, wurden im Dezember 2006 die Testvorhaben mit Echtdaten in den Testregionen Flensburg und Löbau-Zittau aufgenommen. In beiden Regionen wurden jeweils ca. 10.000 Versicherte von ihrer Krankenkasse mit elektronischen Gesundheitskarten ausgestattet.
Die Testvorhaben werden nunmehr um die Anwendungen elektronisches Rezept und die Dokumentation der Notfalldaten in einer offline-Umgebung erweitert. Nach Sachsen und Schleswig-Holstein sind weitere Testregionen gestartet. Hierzu gehören Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachen. Für das nächste Jahr ist geplant, die Tests auf Online-Anwendungen zu erweitern.
Schon in den ersten Ausbaustufen leistet die elektronische Gesundheitskarte einen wichtigen Beitrag zur Verzahnung getrennt liegender Patientendaten. Die Nutzung von medizinischen Basisdaten, etwa für Arzneimittelinteraktionsprüfungen oder in Notfallsituationen,ist als Einstieg in den Aufbau einrichtungsübergreifend nutzbarer elektronischer Patientenakten zu verstehen. Als wichtiges patientenbezogenes Informationsbindeglied für die unterschiedlichen Träger der Versorgung wird die elektronische Patientenakte langfristig zur patientenzentrierten Organisation der medizinischen Versorgungsprozesse führen und damit entscheidend zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland beitragen. Ulla Schmidt Bundesministerin für Gesundheit |